Info PROCAP Rückschau Sommersession 2025

National- und Ständerat berieten wichtige Geschäfte, die Menschen mit Behinderungen betreffen und für die sich Procap Schweiz auf politischer Ebene einsetzt.

National- und Ständerat berieten wichtige Geschäfte, die Menschen mit Behinderungen betreffen und für die sich Procap Schweiz auf politischer Ebene einsetzt.

Parlament stärkt das betreute Wohnen für EL-Beziehende
Das Parlament hat Verbesserungen im Bereich der Ergänzungsleistungen für betreutes Wohnen (Ergänzungsleistungsgesetz zur Hilfe und Betreuung zu Hause; Geschäft 24.070) beschlossen. Die Wahlfreiheit und Selbstbestimmung beim Wohnen sind für Menschen mit Behinderungen von zentraler Bedeutung. Sie sind in der UNO-Behindertenrechtskonvention verankert und bilden auch eine zentrale Forderung der Inklusions-Initiative. Mit der Stärkung des betreuten Wohnens für Bezüger*innen von Ergänzungsleistungen zur AHV und IV geht das Parlament einen wichtigen Schritt in diese Richtung. Aus Sicht von Menschen mit Behinderungen sind neben dem Leistungskatalog für das betreute Wohnen zudem die nachfolgenden Beschlüsse sehr erfreulich, für die sich Procap engagiert hat: 

  • Verbesserungen für Menschen mit Nachtassistenz und bei WGs von Menschen mit Rollstuhl
    Pro rata-Vergütung für gemischte Wohnformen. Auch beim Rollstuhlzuschlag gibt es wichtige Korrekturen: Aktuell wird der Rollstuhlzuschlag für die Miete einer rollstuhlgängigen Wohnung auf alle WG-Bewohner*innen aufgeteilt, also auch auf diejenigen, die gar keinen Rollstuhl benötigen. Neu wird er auf jene Personen aufgeteilt, die einen Anspruch haben, was Betroffenen zugute kommt. Zudem wird der Zuschlag neu bei mehr als einer Person im Rollstuhl im selben Haushalt bis zu zweimal berüksichtigt, was durch den doppelten Platzbedarf gerechtfertigt ist.

Parlament fordert Überprüfung mangelhafter IV-Entscheide
Medienmitteilung Inclusion Handicap

Rückfälle und Spätfolgen von Unfällen in der Jugendzeit versichern
Im Rahmen des Geschäfts 24.056 hat der Nationalrat eine Änderung des Unfallversicherungsgesetzes (UVG) angenommen. Diese UVG-Änderung setzt eine Motion 11.3811 Darbellay um und soll eine Rechtslücke in der Unfallversicherung (UV) schliessen. Es geht darum, Taggeldzahlungen der UV auf diejenigen Fälle auszuweiten, in denen eine Erwerbsunfähigkeit als Spätfolge oder Rückfall eines Unfalls auftritt, der sich in der vor dem 25. Altersjahr und ohne UVG-Versicherungsschutz ereignet hat. Procap betrachtet die heutige Rechtslücke als sehr stossend und begrüsst daher den Entscheid des Nationalrates, das UVG entsprechend anzupassen. Das Geschäft geht nun an den Ständerat.

Perspektiven schaffen – für die psychische Gesundheit junger Menschen

Mehr Infos unter Procap

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