Anmerkung zur Wortwahl: Die Begriffe «Invalidität» und «invalid» sind in den Schweizer Rechtsgrundlagen verankert. Sie werden von Organisationen für Menschen mit Behinderungen aber schon lange kritisiert, da ihre wörtliche Bedeutung ist sehr negativ ist. Wir verzichten deswegen auf diese Begriffe (Ausnahme: IV, da es eine Namensbezeichnung ist) und verwenden stattdessen «Erwerbsbeeinträchtigung» und «erwerbsbeeinträchtigt» wie von agile empfohlen.
Die IV sichert den Lebensunterhalt durch Geldleistungen (Renten oder Zulagen) oder Eingliederungsmassnahmen. Alle Personen, die in der Schweiz wohnen oder arbeiten, sind obligatorisch bei der IV versichert. Um Leistungen der IV zu erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Beispielsweise muss man vor Eintritt der Erwerbsbeeinträchtigung drei Jahre lang Beiträge geleistet haben. Sie ist definiert als «Verminderung der Erwerbsfähigkeit oder der Fähigkeit, gewöhnliche Tätigkeiten wie Hausarbeit auszuüben, infolge einer Beeinträchtigung der körperlichen, psychischen oder geistigen Gesundheit». Diese Beeinträchtigung muss von langer Dauer (mindestens ein Jahr) oder permanent sein.
Einen Antrag stellen
Die Früherkennung von Personen, die aus gesundheitlichen Gründen arbeitsunfähig sind, soll verhindern, dass sie erwerbsbeeinträchtigt werden. Die IV-Stelle kann somit präventiv handeln. Eine Meldung kann erfolgen, wenn eine versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen mindestens 30 Tage arbeitsunfähig war oder wenn sie im selben Jahr mehrfach abwesend war und ihre Krankheit chronisch zu werden droht.
Bei Personen mit einer Hirnverletzung ist die Verletzung unerwartet und es ist nicht möglich, sich im Voraus bei der IV anzumelden. Nach einer Verletzung muss jedoch schnell ein Antrag gestellt werden. Bei einer Verzögerung besteht die Gefahr, dass die betroffene Person bestimmte Leistungen nicht erhält oder nur eine Teilrente bekommt.
Der Antrag kann gestellt werden von:
- der betroffenen Person oder ihrem gesetzlichen Vertreter
- Fachleuten oder Dritten, welche die Person häufig unterstützen oder sie langfristig betreuen (Medizinische Fachperson, Arbeitgeber:in, Sozialarbeiter:in usw.)
Bearbeitung der Anfrage
Wenn die IV-Stelle den Antrag erhält, prüft sie, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Leistungen erfüllt sind. Dazu benötigt sie Informationen über den Gesundheitszustand der betroffenen Person, aber auch über ihre wirtschaftliche Situation und die von ihr ausgeübten häuslichen Tätigkeiten. Bei ihrer Entscheidung arbeitet sie mit verschiedenen Fachleuten zusammen. Ärzte der regionalen medizinischen Dienste überprüfen, ob die medizinischen Voraussetzungen erfüllt sind, und es können auch zusätzliche Gutachten eingeholt werden. Dieser Prozess dauert in der Regel mehrere Monate.
Nach Prüfung des Dossiers sendet die IV einen Vorbescheid darüber, wie sie in Bezug auf die betroffene Person entscheiden wird. Diese hat dann 30 Tage Zeit, um gegebenenfalls Einspruch einzulegen. Diesen muss die IV bei ihrer Entscheidung berücksichtigen. Wenn die betroffene Person nach Bekanntgabe der Entscheidung immer noch nicht einverstanden ist, kann sie innerhalb von 30 Tagen erneut Einspruch beim Versicherungsgericht ihres Wohnkantons einlegen.
Das Sozialversicherungssystem ist nach wie vor komplex. Wenn Sie konkrete Fragen zu Ihrer Situation haben, wenden Sie sich bitte an unsere kostenlose Beratung:
- 0800 256 256 (Mo-Fr, 10-13 Uhr)
- Formular für Betroffene
- Formular für Angehörige
Quellen: