Ergänzungsleistungen: keine Schwellenangst

von FRAGILE Basel

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Liebe Leserin, lieber Leser

Wenn Sie nach Ihrem Ereignis eine IV-Verfügung mit Rentenzusprache erhalten haben, sowie auch allfällige Versicherungs- und/oder Pensionskassenberechnungen vorliegen, ist Klarheit über die finanzielle Situation vorhanden. Als Angehörige kann ich mich gut an diesen Moment erinnern. Hier könnte mein Artikel zu Ende sein. Jedoch:

«Wenn Ihre AHV- oder IV-Rente Ihre minimalen Lebenskosten nicht deckt, haben Sie gesetzlich Anspruch auf zusätzliche finanzielle Unterstützung des Bundes, diese nennen sich Ergänzungsleistungen.» Zitat Website Amt für Sozialbeiträge Kanton Basel-Stadt.

Ich habe 17 Jahre lang als Sachbearbeiterin für Ergänzungsleistungen und kantonale Beihilfen gearbeitet und kann Ihnen nur ans Herz legen, die innere Bremse zu lösen und sich mit einer Antragsstellung zu befassen, wenn Sie Gewissheit über allfällige Ansprüche haben möchten. 

Von einer ausgesprochenen Schwellenangst haben mir Antragsteller:innen und Bezüger:innen oftmals im persönlichen Gespräch erzählt. Es wurde mir bewusst, dass die Vorsprache auf dem Amt wie eine «David gegen Goliath»-Situation wahrgenommen wurde.

Ganz wichtig: Dieser Antrag kann schriftlich eingereicht werden. Lassen Sie sich allenfalls von einer Vertrauensperson unterstützen. 

Sabine Wagner, Angehörige

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