Rehabilitation und Wiedereingliederung für junge Betroffene

Die Invalidenversicherung (IV) bietet den betroffenen Personen Eingliederungsmassnahmen an, die darauf abzielen, ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, zu verbessern oder zu erhalten.

Die Invalidenversicherung (IV) bietet den betroffenen Personen Eingliederungsmassnahmen an, die darauf abzielen, ihre Erwerbsfähigkeit wiederherzustellen, zu verbessern oder zu…

Das Alter, der Entwicklungsstand, die Fähigkeiten und die voraussichtlich verbleibende Dauer der beruflichen Tätigkeit wird berücksichtigt. Ziel ist es, Massnahmen auf dem ersten Arbeitsmarkt oder in einer geschützten Werkstatt zu ergreifen.

Die Voraussetzungen für den Zugang zu diesen Massnahmen sind folgende:

  • Die Person ist seit mindestens sechs Monaten zu 50 % arbeitsunfähig.
  • Die Person ist unter 25 Jahre alt, arbeitet noch nicht und läuft Gefahr, erwerbsbeeinträchtigt zu werden.

Es gibt drei Arten von Massnahmen zur Wiedereingliederung:

  • Sozialberufliche Massnahmen: Hierbei handelt es sich um ein Arbeitstraining, bei dem zum Beispiel die Motivation gefördert und die Arbeitsfähigkeit entwickelt wird.
  • Beschäftigungsmassnahmen: Sie dienen dazu, den Tagesablauf und die verbleibende Arbeitsfähigkeit der Betroffenen aufrechtzuerhalten, bis die beruflichen Massnahmen greifen oder sie eine neue Stelle antreten können.
  • Wiedereingliederungsmassnahmen für junge Menschen: Sie sind für unter 25-Jährige konzipiert und zielen darauf ab, die Anwesenheits- und Arbeitsfähigkeit zu entwickeln und sie auf eine berufliche Erstausbildung vorzubereiten.

Eine Berufsausbildung absolvieren

Wenn eine Hirnverletzung auftritt, wird das Leben der jungen Betroffenen erschüttert. Einige von ihnen befinden sich in der Ausbildung und stehen vor vielen Fragen: Kann ich meine Ausbildung fortsetzen? Kann ich Unterstützung von der IV erhalten? 

Die berufliche Grundausbildung findet nach Abschluss der obligatorischen Schulzeit und, soweit möglich, auf dem ersten Arbeitsmarkt statt. Sie soll den betroffenen jungen Menschen die Möglichkeit geben, einer Arbeit nachzugehen.

Eine berufliche Grundausbildung kann verschiedene Formen annehmen:

  • Eine Lehre mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder eidgenössischem Berufsattest (EBA)
  • Ein Studium an einer allgemeinbildenden Schule (Fachmittelschule oder Gymnasium)
  • Eine Ausbildung auf Tertiärstufe (Hochschule und höhere Berufsbildung)
  • Eine Ausbildung in einem neuen Beruf (berufliche Neuorientierung)
  • Eine berufliche Weiterbildung
  • Eine Vorbereitung auf eine Hilfsarbeit oder eine Tätigkeit in einer geschützten Werkstatt

Die IV-Stelle übernimmt die behinderungsbedingten Mehrkosten im Rahmen einer beruflichen Grundausbildung unter folgenden Voraussetzungen:

  • Es liegt eine Erwerbsbeeinträchtigung vor, d. h. eine Gesundheitsbeeinträchtigung, die die Ausbildungsmöglichkeiten der betroffenen Person einschränkt und zusätzliche Kosten verursacht. Dabei gibt es zwei Fälle:
    • Die Person kann aus gesundheitlichen Gründen keine reguläre Ausbildung absolvieren und benötigt eine speziell angepasste Ausbildung.
    • Die Person kann eine Standardausbildung absolvieren, indem sie beispielsweise geeignete Hilfsmittel in Anspruch nimmt. Sie muss daher zusätzliche Kosten tragen.
  • Die betroffene Person ist in der Lage, die Ausbildung erfolgreich abzuschliessen, da diese an ihre Fähigkeiten angepasst ist.
  • Die Ausbildung muss zu einer wirtschaftlich ausreichenden Rendite führen.

Berufsberatung

Die IV-Stelle bietet auch Berufsberatung an, um Menschen dabei zu helfen, eine ihrem Zustand angemessene berufliche Tätigkeit zu finden. Diese umfasst Beratungsgespräche, Analysen, diagnostische Tests und eine detaillierte Übersicht über mögliche Berufe. So können die Betroffenen über neue Berufsfelder nachdenken, die für sie interessant sein könnten.

Quellen:

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