Die Inklusions-Initiative, die am 5. September 2024 in Bern eingereicht wurde, fordert die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Hervorgehoben werden folgende Massnahmen:
- die gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben
- die freie Wahl des Wohnortes und der Wohnform
- ausreichende Assistenzleistungen
Am 25. Juni 2025 veröffentlichte der Bundesrat den Entwurf des indirekten Gegenvorschlags zur Inklusions-Initiative – auch «Inklusionsgesetz» genannt. Laut des Vereins für eine inklusive Schweiz wird dieser Entwurf die Lebenssituation von 1,9 Millionen Menschen mit Behinderungen nicht verbessern. Ihre drei wichtigsten Kritikpunkte am Entwurf sind:
- Nur ein Viertel der Menschen mit Behinderungen in der Schweiz wird berücksichtigt.
- Eine freie Wahl der Wohnform wird nicht möglich sein, das Geld geht weiterhin an Institutionen.
- Wichtige Lebensbereiche wie Bildung, Arbeit, Kultur, Freizeit oder Verkehr sind im Gesetz nicht thematisiert.
Vernehmlassungsantwort von FRAGILE Suisse
Bis zum 16. Oktober 2025 konnten Organisationen ihre Meinung zum Gegenvorschlag äussern – also eine Vernehmlassungsantwort einreichen. Auch FRAGILE Suisse hat eine Vernehmlassungsantwort eingereicht. Darin beziehen wir uns insbesondere auf die speziellen Bedürfnisse und Herausforderungen von Menschen mit Hirnverletzung:
- Zahlreiche Menschen mit Hirnverletzung leben mit unsichtbaren Folgen, die ihre Teilhabe in allen Lebensbereichen einschränken können. Sie haben das Anrecht auf Unterstützung, beispielsweise bei der Bewältigung des Alltags und bei der Rückkehr in die Arbeitswelt.
- Der Gegenvorschlag beschränkt sich auf Personen, die in der gesetzlichen Definition als «invalid» gelten (mehr im Artikel «Was ist Invalidität?»). Viele Menschen mit Hirnverletzung fallen nicht unter die Definition von «Invalidität». Somit werden sie bei den vorgesehenen Unterstützungsmassnahmen nicht berücksichtigt. Auch bei anderen Versicherungsleistungen stehen sie vor erheblichen Hürden, die ihnen oft den Zugang verwehren.
- Betroffene mit sichtbaren sowie unsichtbaren Folgen müssen ihren Bedürfnissen entsprechend von Massnahmen für die Inklusion profitieren können – unabhängig von einer Invaliditätsdefinition.
- Diese Massnahmen sollen konkret und klar definiert sein und nicht nicht nur auf das Wohnen, sondern auch auf Arbeit, Freizeit und gesellschaftliche Teilhabe ausgerichtet sein.
- FRAGILE Suisse fordert ein verbindliches Gesamtpaket mit Mindeststandards, Ressourcentransfer zu ambulanten Leistungen, breiterem Zugang zu Assistenzbeitrag und Hilfsmitteln sowie die Anerkennung von Patienten- und Angehörigenorganisationen.
Das vollständige Dokument können Sie hier lesen:
