Selbstbestimmung und Gleichberechtigung: Eine politische Angelegenheit

Es bewegt sich etwas in der Schweizer Gesellschaft: Immer mehr wird auf die Rechte von Menschen mit Behinderung aufmerksam gemacht, ihren Bedürfnissen wird Gehör geschafft und Missstände werden nicht mehr ignoriert. In diesem Artikel haben wir für Sie die wichtigsten Ereignisse der letzten Jahre zusammengefasst.

Es bewegt sich etwas in der Schweizer Gesellschaft: Immer mehr wird auf die Rechte von Menschen mit Behinderung aufmerksam gemacht, ihren Bedürfnissen wird Gehör geschafft und…

Kundgebung in Bern

Ratifizierung der UNO-BRK und Schattenbericht von Inclusion Handicap

2014 ratifizierte die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK). Dadurch verpflichtete sich die Schweiz, die Forderungen dieser Konvention – Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen – konkret umzusetzen. Dies war ein wichtiger Schritt für die Behindertenpolitik.

Inclusion Handicap erarbeitete zusammen mit seinen 25 Mitgliederorganisationen einen Schattenbericht, der 2016 veröffentlicht wurde. Dieser Bericht zeigte auf, dass in allen Lebensbereichen noch Handlungsbedarf besteht, was die Umsetzung der UNO-BRK betrifft. Menschen mit Behinderung werden beispielsweise am Arbeitsplatz oder in der Schule diskriminiert, und durch bauliche, technische oder sprachliche Barrieren bleibt ihnen häufig der Zugang zu Dienstleistungen verwehrt.

Dank des Engagements von Inclusion Handicap verstärkte der Bundesrat seine Behindertenpolitik: 2018 verabschiedete er einen Bericht, demzufolge insbesondere die Gleichstellung in der Arbeitswelt, ein selbstbestimmtes Leben und die barrierefreie Kommunikation gefördert werden sollen. Dadurch sollen Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zu Bereichen wie Arbeit, Bildung, Freizeit und Kultur erhalten.

Prüfung der Schweiz durch UNO-Ausschuss

Acht Jahre nach der Ratifizierung der UNO-BRK, im März 2022, überprüfte der UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRK-Ausschuss), wie die Schweiz die Konvention umsetzt. Es stellt sich heraus, dass die Rechte der Menschen mit Behinderung in der Schweiz immer noch ungenügend respektiert werden. So zeigt sich unter anderem, dass es noch keine umfassende Strategie gibt, um die BRK vollständig umzusetzen, und dass Menschen mit Behinderung nicht genug vor Diskriminierungen geschützt werden. Auch selbstständiges Wohnen und inklusive Ausbildungs- und Arbeitsangebote sind noch ungenügend.

Kundgebung und Online-Petition von Inclusion Handicap

Aus diesen Gründen fand am 9. März 2022, kurz vor der Prüfung der Schweiz durch den BRK-Ausschuss, die Kundgebung «Zusammen. Zu RECHT!» in Bern statt. Viele Menschen aus der ganzen Schweiz versammelten sich, um ihre Forderungen an die Politik zu stellen. Die Teilnehmenden liessen um 14 Uhr alte Wecker klingeln, als symbolischen Weckruf für die Politik.

In letzter Zeit ist die Thematik besonders aktuell. Inclusion Handicap hat gleichzeitig zur Kundgebung vom 9. März 2022 eine Online-Petition lanciert, um den Bundesrat aufzufordern, das BRK-Zusatzprotokoll zu ratifizieren. Dieses würde Menschen mit Behinderung erlauben, sich an den UNO-Ausschuss zu wenden, wenn ihre Rechte in der Schweiz verletzt werden. Insgesamt sind über 13'000 Unterschriften zusammengekommen, die Inclusion Handicap am 21. Oktober 2022 dem Bundesrat übergeben hat.

Weitere Initiativen

Der Verein Tatkraft hat hingegen die Inklusions-Initiative geplant: Dadurch sollen Menschen mit Behinderung die nötigen Ressourcen erhalten, um mittels Assistenz an jedem Lebensbereich selbstbestimmt teilnehmen zu können. Die heutigen Assistenzbeiträge sind zu niedrig angesetzt, haben hohe Hürden und decken nur die Bereiche Wohnen und Freizeit ab. Die Unterschriftensammlung wird voraussichtlich im Herbst dieses Jahres starten.

FRAGILE Suisse setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung, insbesondere von Menschen mit Hirnverletzung ein. Lesen Sie hier, was FRAGILE Suisse in ihrem politischen Manifest fordert.

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