Studium trotz Beeinträchtigung?

Aber sicher! Alle Menschen haben das Recht, sich weiterzubilden. Das Netzwerk Studium und Behinderung Schweiz hat deshalb eine Website entwickelt, um über das Thema zu informieren.

Aber sicher! Alle Menschen haben das Recht, sich weiterzubilden. Das Netzwerk Studium und Behinderung Schweiz hat deshalb eine Website entwickelt, um über das Thema zu informieren.…

Studierende in einem Vorlesungsraum

Bildquelle: Pixabay

Die Seite swissuniability.ch gibt Auskunft darüber, wie ein Studium an einer Schweizer Universität oder Fachhochschule auch für Menschen mit einer Behinderung zugänglich wird. Die Seite richtet sich an Menschen, die sich für ein Studium interessieren, doch auch an die Hochschulen selber. Die aufgeführten Informationen reichen vom Abbau baulicher Hindernisse über inklusive Didaktik bis hin zur Finanzierung der Extrakosten und möglichen Nachteilsausgleichen.

Mit Nachteilsausgleich sind Anpassungen der Studien- und Prüfungsbedingungen gemeint, damit Studierende mit Behinderung die gleiche Chance haben, das Studium erfolgreich zu absolvieren. Folgende mögliche Massnahmen führt Swissuniability auf:

  • Mehr Zeit, um Prüfungen oder schriftliche Arbeiten zu schreiben
  • Möglichkeit, während der Prüfungen Pausen einzulegen
  • Separater, ruhiger Raum während der Prüfung
  • Hilfsmittel (z.B. Computer oder Software)
  • Änderung der Prüfungsform (z.B. mündlich statt schriftlich, digital statt auf Papier oder umgekehrt)
  • Frühzeitiger Zugang zu Studienunterlagen zur Vorbereitung
  • Reservation eines Sitzplatzes in Unterrichts- oder Vorlesungsräumen
  • Studienmaterial im digitalen Format
  • Studienzeitverlängerung und/oder Möglichkeit, das Studium nach einem Unterbruch wiederaufzunehmen

Ausserdem können Studierende mit Behinderung eine Assistenz organisieren. Diese kann durch Studierende, Mitarbeitende der Hochschule oder durch externe Personen erbracht werden. Die assistierende Person kann beispielsweise beim Notizen schreiben, bei der Planung des Studiums, der Prüfungsvorbereitung oder der Literaturrecherche behilflich sein. Die Kosten, die durch die Assistenz verursacht werden, können in gewissen Fällen durch ein Budget der Hochschulen oder durch die Assistenzbeiträge der IV finanziert werden. Zudem gibt es Stiftungen, die Studierende mit Behinderung finanziell unterstützen.

Insgesamt ist es wichtig, dass die Betroffenen frühzeitig mit der gewünschten Hochschule Kontakt aufnehmen, um ihre Bedürfnisse und die Anforderungen des Studiums abzuklären. Auf der Website von Swissuniability ist eine Übersicht der Anlaufstellen der Schweizer Hochschulen verfügbar.

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