Für eine fairere IV-Berechnung

Der Ständerat hat sich in der diesjährigen Herbstsession für eine gerechtere Invaliditätsbemessung ausgesprochen. Die statistischen Werte, die bisher angewendet wurden, sind realitätsfern und müssen bis Ende Dezember 2023 überarbeitet werden.

Der Ständerat hat sich in der diesjährigen Herbstsession für eine gerechtere Invaliditätsbemessung ausgesprochen. Die statistischen Werte, die bisher angewendet wurden, sind…

Dekoratives Bild zur IV-Berechnung

Bildquelle: Pixabay

Der Ständerat hat die Kommissionsmotion «Invaliditätskonforme Tabellenlöhne bei der Berechnung des IV-Grads» behandelt. Es geht dabei um die Ermittlung des Einkommens, das mit einer Beeinträchtigung noch erzielt werden kann. Dafür werden oftmals statistische Werte verwendet, die jedoch realitätsfern sind: Die Einkommensmöglichkeiten werden zu hoch eingeschätzt, weshalb viele Menschen mit Beeinträchtigung keine Renten oder Umschulungen erhalten. Der Entscheid des Ständerats unterstützt somit ein Anliegen, für das sich die Behindertenverbände sowie Forschung und Lehre schon jahrelang einsetzen.

Nun muss der Bundesrat bis Ende Dezember 2023 eine neue Bemessungsgrundlage realisieren. Als möglichen Lösungsvorschlag hat eine Arbeitsgruppe um Prof. em. Gabriela Riemer-Kafka, Vorstandsmitglied von FRAGILE Suisse, ein Modell entwickelt, das realistische Lohneinschätzungen für Menschen mit einer körperlichen Beeinträchtigung ermöglicht. Dieses kann mit leichten Anpassungen auch für andere Behinderungsarten angewendet werden.

Die vollständige Medienmitteilung von Inclusion Handicap dazu finden Sie hier

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