Helmpflicht in der Schweiz

Im Strassenverkehr gelten je nach Fahrzeug unterschiedliche Regeln, was das Tragen eines Helms betrifft. Eine Übersicht finden Sie hier.

Im Strassenverkehr gelten je nach Fahrzeug unterschiedliche Regeln, was das Tragen eines Helms betrifft. Eine Übersicht finden Sie hier.

Für nicht umschlossene Fahrzeuge, die entweder nicht motorisiert oder maximal bis 25km/h (reine Motorleistung) angetrieben werden können, gilt keine Helmpflicht. Dazu zählen Velos und «langsame» E-Bikes, E-Trottinettes und weitere. Trotzdem wird das Tragen eines Helms empfohlen, denn auch bei vergleichsweise weniger riskanten Transportmitteln sind Sie trotzdem von vielen möglichen Gefahren umgeben – seien dies andere Verkehrsteilnehmende oder Hindernisse. Bei Nicht-Tragen eines Helms zahlen Sie zwar keine Geldbusse, dafür vielleicht mit Ihrer Hirngesundheit.

Für angetriebene Fahrzeuge, die schneller als 25km/h fahren können, wie Motorräder und «schnelle» E-Bikes, sind Helme obligatorisch. Seit Juni 2025 gilt diese Regelung zusätzlich für Cargo-Bikes – auch wenn sie nur bis max. 25km/h Motorleistung verfügen. Grund dafür ist die Einführung einer neuen Gewichtsklasse: schwere Motorfahrräder. 

Welche Art von Helm Sie tragen müssen, ist abhängig vom Fahrzeug. In Anlehnung an eine Grafik der BFU (Beratungsstelle für Unfallverhütung) haben wir die folgende Übersichts-Grafik erstellt. Graue Häkchen bedeuten, dass der Helm den Mindestanforderungen entspricht. Häkchen in gelb entsprechen der Empfehlung der BFU:

 

Mehr über die Bedeutung von Schutznormen erfahren Sie hier.

Diese Regelungen gelten auch für Kinder und Jugendliche. Sind sie beispielsweise Beifahrende auf dem Motorrad, ist die erwachsene Person dafür verantwortlich, dass sie einen Helm tragen. Für Velos und «langsame» E-Bikes besteht auch bei Kindern keine Helmpflicht – jedoch dürfen Kinder unter 14 Jahren nicht mit E-Bikes fahren.

Braucht es eine Helmpflicht für Velos?

Dass das Tragen eines Helms auf dem Velo – unabhängig von dessen Geschwindigkeit – wichtig ist, ist in Fachkreisen unumstritten. 2022 wurde ein Vorschlag des Bundesrats zur Helmpflicht für Jugendliche zwischen 12 und 16 Jahren vom Parlament abgelehnt, und es ist unwahrscheinlich, dass das Thema in den nächsten Jahren wieder aufgenommen wird. 

Verschiedene Organisationen befürworten stattdessen das freiwillige Tragen und fordern auf Bundesebene Verbesserungen der Infrastruktur für Velofahrende. Eine Helmpflicht würde die Fahrt mit dem Velo unattraktiv machen, Konzepte wie Bikesharing gefährden und die Eigenverantwortung schwächen.

Ein Erfolgsbeispiel für das freiwillige Tragen von Helmen sieht man auf der Skipiste: Gemäss Erhebungen der BFU tragen heute über 95 % aller Ski- und Snowboardfahrenden einen Helm.

Werden Sie aktiv