Für nicht umschlossene Fahrzeuge, die entweder nicht motorisiert oder maximal bis 25km/h (reine Motorleistung) angetrieben werden können, gilt keine Helmpflicht. Dazu zählen Velos und «langsame» E-Bikes, E-Trottinettes und weitere. Trotzdem wird das Tragen eines Helms empfohlen, denn auch bei vergleichsweise weniger riskanten Transportmitteln sind Sie trotzdem von vielen möglichen Gefahren umgeben – seien dies andere Verkehrsteilnehmende oder Hindernisse. Bei Nicht-Tragen eines Helms zahlen Sie zwar keine Geldbusse, dafür vielleicht mit Ihrer Hirngesundheit.
Für angetriebene Fahrzeuge, die schneller als 25km/h fahren können, wie Motorräder und «schnelle» E-Bikes, sind Helme obligatorisch. Seit Juni 2025 gilt diese Regelung zusätzlich für Cargo-Bikes – auch wenn sie nur bis max. 25km/h Motorleistung verfügen. Grund dafür ist die Einführung einer neuen Gewichtsklasse: schwere Motorfahrräder.
Welche Art von Helm Sie tragen müssen, ist abhängig vom Fahrzeug. In Anlehnung an eine Grafik der BFU (Beratungsstelle für Unfallverhütung) haben wir die folgende Übersichts-Grafik erstellt. Graue Häkchen bedeuten, dass der Helm den Mindestanforderungen entspricht. Häkchen in gelb entsprechen der Empfehlung der BFU:

