Hilflosenentschädigung bei Hirnverletzung

Die Hilflosenentschädigung der IV ist auf körperlich behinderte Menschen ausgerichtet. Menschen mit unsichtbaren Einschränkungen riskieren deshalb, falsch eingestuft zu werden. Wir beraten Sie bei Fragen und Problemen.

Die Hilflosenentschädigung der IV ist auf körperlich behinderte Menschen ausgerichtet. Menschen mit unsichtbaren Einschränkungen riskieren deshalb, falsch eingestuft zu werden. Wir…

Personen, die bei alltäglichen Lebensverrichtungen Hilfe brauchen, haben Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung von der Invalidenversicherung. Bei Menschen mit einer Hirnverletzung werden die Bereiche, in welchen sie Unterstützung benötigen, zu wenig gewichtet. 


«Bei Betroffenen, die zu Hause wohnen, soll die Hilflosenentschädigung helfen, möglichst lange ein selbständiges Leben in der gewohnten Umgebung zu führen. Hilflosenentschädigung bekommt, wer bei alltäglichen Verrichtungen Hilfe von anderen Menschen benötigt, sei dies von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn», erklärt Paula Gisler, Sozialarbeiterin bei FRAGILE Suisse. 


Ankleiden, Aufstehen, Essen, Körperpflege, Verrichten der Notdurft, Fortbewegung im oder ausser Haus und die lebenspraktische Begleitung sind die definierten Bereiche der IV, die für alle gelten. Die Hilflosenentschädigung ist unabhängig vom Einkommen und Vermögen des betroffenen Menschen, sie ist nicht steuerpflichtig. 


Der Alltag verändert sich nach einem Ereignis für die Menschen und deren Angehörige enorm, und dies auch, wenn die Folgen nicht direkt sichtbar sind. Das alltägliche Leben muss für Betroffene und ihre Umgebung bald zur Normalität werden. Die notwendige und geleistete Unterstützung durch Angehörige wird folglich zur Selbstverständlichkeit. Bei einer Abklärung mit der IV-Beraterin erklären die Betroffenen häufig, dass sie sich selbständig ankleiden, aufstehen, essen und pflegen. 


Bei genauerem Nachfragen bei den Betroffenen oder/und Angehörigen sieht die Situation oftmals anders aus. Wenn eine Aufforderung oder das Dabeisein von Bezugspersonen fehlt, kann eine betroffene Person die oben erwähnten Bereiche nicht selbständig erledigen. 


Folgende Probleme stellen sich häufig:

  • Die Person mit Einschränkungen im Kurzzeitgedächtnis schätzt die Wetterlage ungenügend ein und die Auswahl der Kleider entspricht nicht der Witterung. 
  • Die Person mit einer Halbseitenlähmung kann die Speisen nicht selber zerkleinern. 
  • Die Medikamente werden nicht zuverlässig genommen. 
  • Bei der Zahnpflege werden nicht alle Zähne gereinigt, da die betroffene Person nur eine Körperhälfte wahrnimmt (Neglect). 
  • Duschen unter starkem Schwindel verunsichert. 
  • Aufgrund des fehlenden Antriebes wird die Körperpflege vernachlässigt. 

Bei der Beurteilung über die Höhe der Hilflosenentschädigung berücksichtigen die Abklärenden der Invalidenversicherung, ob besonders aufwendige Pflege oder Überwachung benötigt wird. 


Es werden drei Schweregrade – leicht, mittel und schwer – unterschieden, je nach Ausmass der Hilflosigkeit. 

  • Leichte Hilflosigkeit wird von der IV wie folgt beschrieben: Die Person ist in zwei Lebensverrichtungen eingeschränkt oder dauernd auf persönliche Überwachung oder dauernd auf lebenspraktische Begleitung (2h/Woche) angewiesen. 
  • Eine Hilflosigkeit mittelschweren Grades setzt eine Hilfsbedürftigkeit in mindestens vier alltäglichen Lebensverrichtungen voraus. 
  • Als schwer hilflos gelten Personen, die in allen Lebensverrichtungen eingeschränkt sind und dauernde Pflege brauchen. 

Die monatliche Hilflosenentschädigung für Menschen, die zu Hause leben, ist unterschiedlich hoch: Bei leichtem Grad 470 Franken, mittlerem Grad 1175 Franken, bei schwerem Grad 1880 Franken. Für Menschen, die in einem Heim leben, gelten andere Tarife, welche an die Heimkosten angerechnet werden. 
 

Lebenspraktische Begleitung 

Menschen mit wenig sichtbaren Defiziten organisieren sich bezüglich der Bereiche Ankleiden, Aufstehen, Essen, Körperpflege oft ohne Unterstützung. Für die lebenspraktische Begleitung jedoch brauchen Menschen mit unsichtbaren Defiziten mehr Unterstützung von Fachpersonen, als die IV vorsieht. Es besteht die Gefahr, dass die Person falsch eingestuft wird und im schlimmsten Fall gar keine Hilflosenentschädigung erhält. 


Menschen mit einer Hirnverletzung kämpfen oft mit den unten aufgeführten Problemen. Diese werden von der IV nur selten anerkannt: 

  • Es fehlt das Zahlenverständnis. Zahlen beim Einkaufen wird schwierig, Einzahlungen können nicht gemacht werden, Budgetkontrolle fehlt. 
  • Korrespondenz wird nicht verstanden, notwendige Handlungen werden nicht vorgenommen und wichtige Fristen werden verpasst (z.B. Steuererklärung). 
  • Terminchaos entsteht, weil das Kurzzeitgedächtnis eingeschränkt ist oder fehlt. 
  • Oftmals entwickelt sich eine grosse Angst vor dem Verlust wichtiger Dokumente, es wird kaum etwas entsorgt. Die Übersicht kommt völlig abhanden. 
  • Personen, die an einem Sprachverlust (Aphasie) leiden, können sich nicht äussern oder sie werden schlecht verstanden. 

Insbesondere Menschen mit einer Hirnverletzung leben häufig in einem Einpersonenhaushalt. Die lebenspraktische Begleitung wird nicht automatisch von einem Partner oder einer Partnerin abgedeckt, sondern die Betroffenen müssen diese Unterstützung organisieren und einkaufen. 


«Die 470 Franken reichen kaum, um die notwendige Unterstützung zu finanzieren», meint Gisler. Das Problem bei der Hilflosenentschädigung ist laut Gisler, dass die Einstufung auf körperlich behinderte Menschen ausgerichtet ist. Deshalb sei es sehr wichtig, dass Betroffene und ihre Angehörigen sich beim Antragstellen und bei der Abklärung auf Hilflosenentschädigung professionelle Unterstützung holen. «Es geht um Gerechtigkeit. Wer Defizite hat, verdient es, genügend Hilfe und finanzielle Unterstützung zu bekommen.»

Werden Sie aktiv