NEIN zur Überwachung Versicherter

Medienmitteilung von FRAGILE Suisse

Medienmitteilung von FRAGILE Suisse

Zürich, 26. Oktober 2018 / Die Gesetzesvorlage zur Überwachung von Versicherten geht FRAGILE Suisse ent­schieden zu weit. Menschen mit Hirnverletzung wären von den vorgesehenen Über­wachungsmassnahmen besonders betroffen, weil ihre Beeinträchtigungen auf den ersten Blick nicht immer erkennbar sind. FRAGILE Suisse setzt sich für ein Nein zur Gesetzes­vorlage ein, über die am 25. November 2018 abgestimmt wird.

FRAGILE Suisse spricht sich dezidiert gegen Versicherungsmissbrauch aus. Versicherungs­betrug gehört verfolgt und bestraft. FRAGILE Suisse lehnt jedoch dieses Gesetz aus folgenden Gründen ab: Sozialversicherungen können Versicherte ohne Rücksicht auf deren Persönlichkeitsrechte überwachen lassen. Rechtsstaatliche Prinzipien, wie sie auch für die Strafverfolgung gelten, werden für die Überwachung ausser Kraft gesetzt. Zudem besteht die Gefahr, dass Menschen mit Behinderungen leichtfertig dem Verdacht des Versicherungsmissbrauchs ausgesetzt werden.

Hirnverletzungen haben vielfach schwerwiegende Auswirkungen, die aber von aussen nicht immer sichtbar sind. Durch Observationen, Fotos oder Videos können die Folgen einer Hirnverletzung nicht vollumfänglich erfasst werden. Es braucht ausgiebige neuropsychologische Untersuchungen, um ein Gesamtbild der Situation der betroffenen Person zu erhalten.

FRAGILE Suisse kennt Fälle, bei denen Menschen mit Hirnverletzung aufgrund von Überwachungen berechtigte Versicherungsleistungen verweigert wurden. Vor einiger Zeit erhielt eine Person mit einer Hirnverletzung von der IV das Aufgebot für eine Neubeurteilung. Die IV besass Fotos sowie Videoaufnahmen der betroffenen Person. Auf den Aufnahmen ist sie beim Verrichten von alltäglichen Aufgaben ausserhalb ihres Hauses, aber auch im Kreise der Familie und in ihrem privaten Umfeld zuhause zu sehen. Gemäss der IV zeigten die Aufnahmen, dass die betroffene Person «glücklich, zufrieden und gesund» wirkte. Ausserdem könne sie wieder gehen und daheim im Haushalt leichte Tätigkeiten verrichten. Dem Wiedereinstieg in die Arbeitswelt solle dementsprechend nichts im Wege stehen. Gestützt auf diese falschen Schlussfolgerungen wurden die IV-Leistungen eingestellt.

Die betroffene Person und ihre Familie fühlten sich zudem aufgrund der heimlichen Beobachtungen gedemütigt, verunsichert und in ihren Persönlichkeitsrechten verletzt. Dieses Beispiel zeigt, dass eine Observation zu völlig falschen Schlüssen führen kann.

Die vorgesehenen Überwachungsmassnahmen können bei Menschen mit Hirnverletzungen zu falschen Beurteilungen führen und für sie schwerwiegende Konsequenzen haben. Fehlentscheide sind vorprogrammiert.  Deshalb setzt sich FRAGILE Suisse für ein Nein gegen die Überwachungsmassnahmen ein.


In der Schweiz leiden rund 130 000 Menschen an den Folgen einer Hirnverletzung. Jährlich kommt es schweizweit zu mehr als 22 000 Hirnverletzungen (insbesondere Hirnschlag, Hirnblutung, Schädel-Hirn-Trauma und Hirntumor). Hirnschläge führen häufig zu bleibenden Behinderungen oder gar zum Tod. Weltweit ist der Hirnschlag so auch die zweithäufigste Todesursache.


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