Observationen: Vernehmlassungsantwort

FRAGILE Suisse hat eine Stellungnahme zuhanden des Bundesamts für Sozialversicherungen eingereicht.

FRAGILE Suisse hat eine Stellungnahme zuhanden des Bundesamts für Sozialversicherungen eingereicht.

Nachdem am 25. November das Referendum gegen die Überwachung von Versicherten abgelehnt wurde, hat das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) die «Verordnung über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts» (ATSV) angepasst und in die Vernehmlassung geschickt. FRAGILE Suisse bedauert die Annahme der Überwachungsmassnahmen und hat deshalb eine Vernehmlassungsantwort zuhanden des BSV eingereicht.

In dem Schreiben fordert FRAGILE Suisse

  • die Einsetzung einer unabhängigen Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde,
  • dass Spezialistinnen und Spezialisten über gute Kenntnisse zu den Auswirkungen von Behinderungsformen verfügen,
  • dass ausschliesslich die Polizeiausbildung als Bewilligungsvoraussetzung akzeptiert wird.

Die detaillierte Stellungnahme zu den einzelnen Punkten lesen Sie in unserer Vernehmlassungsantwort (PDF).

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