Nach einem Zeckenstich ist es wichtig, den Vorfall so gut wie möglich zu dokumentieren, indem man das genaue Datum und den Ort des Stiches notiert. Es empfiehlt sich zudem, einige Fotos zu machen und den Verlauf einer eventuellen Rötung zu notieren. Treten Symptome auf, sollte man eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen, die oder der die entsprechende Behandlung verschreibt.
Bei einer durch einen Zeckenstich verursachten Erkrankung beauftragt die Unfallversicherung eine medizinische Fachperson, um zu überprüfen, ob die gesundheitlichen Beschwerden tatsächlich auf einen Zeckenstich zurückzuführen sind. Diese Person prüft, ein medizinischer Zusammenhang zwischen dem Stich und der gemeldeten Erkrankung belegt werden kann. Der Gesundheitszustand der gestochenen Person muss vor und nach dem Stich dokumentiert werden. Zu diesem Zweck werden von der Unfallversicherung manchmal zahlreiche Konsultations- und Laborberichte angefordert.
Führt der Zeckenstich zu einer Erwerbseinschränkung, hat die versicherte Person Anspruch auf eine Invalidenrente, sofern der Stich vor ihrer Pensionierung stattgefunden hat. Übt die Person keine berufliche Tätigkeit aus oder arbeitet sie weniger als acht Stunden pro Woche und ist nicht privat unfallversichert, übernimmt die Krankenkasse die Behandlungskosten.
Fallbeispiel einer Ingenieurin im Umgang mit der Unfallversicherung
Eine Umweltingenieurin wurde im Rahmen ihrer Arbeit regelmässig von Zecken gestochen. Im Durchschnitt entwickelte sie etwa zehn Mal pro Jahr eine Wanderröte. Bei der Wanderröte handelt es sich um eine Hautrötung, die sich um einen Zeckenstich bilden und auf eine Borreliose hinweisen kann. Im Jahr 2021 litt die Umweltingenieurin unter verschiedenen zusätzlichen Beschwerden und wurde arbeitsunfähig. Nach einer von der Suva übernommenen Antibiotikabehandlung liessen ihre Symptome nach. Doch im Jahr 2022 traten sie erneut auf. Diesmal lehnte ihre Unfallversicherung jedoch eine Kostenübernahme ab, da ihr Gutachter der Ansicht war, dass keine Diagnose einer Lyme-Borreliose gestellt werden könne.
Die Schlussfolgerungen dieses Arztes wurden von einer Kollegin widerlegt, die im Gegensatz zu ihm über fundierte Fachkenntnisse im Bereich der Lyme-Borreliose verfügte. Infolgedessen stellte das Freiburger Bundesgericht fest, dass die Diagnose einer Borreliose anerkannt sei und entschied, dass die Suva die Kosten für die Behandlung der Ingenieurin übernehmen müsse.
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Quellen:
