News von FRAGILE Suisse

Hier finden Sie alle unsere Neuigkeiten.

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Birgit Hohnecker

Im Fachinterview erzählt Neuropsychologin Birgit Hohnecker, was künstlerische Tätigkeit nach einer Hirnverletzung bewirken kann und für wen sie geeignet ist.

 

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Bild Artikel Fundraising-Magazin

In der Ausgabe 2/2022 berichtet das Fundraising-Magazin über unsere Kunstausstellung «INVISIBILE» und über FRAGILE Family.

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Bild Kundgebung Bern

Am 9. März 2022 setzten sich in Bern Menschen aus der ganzen Schweiz für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein. Auch FRAGILE Suisse nahm an der Kundgebung "Zusammen. Zu RECHT!" teil, die von Inclusion Handicap organisiert wurde.

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Bild Tobias Bachmann und Ehefrau

Tobias Bachmann erlitt vor 13 Jahren einen Hirnschlag. Bis heute leidet er unter einer schweren Aphasie – einer Sprachstörung als Folge seines Schlaganfalls. Mit der Malerei hat er ein Ventil gefunden, um sich auszudrücken und seine Emotionen zu…

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Bild Brigit Hohnecker

Durch eine Hirnverletzung ändert sich oft vieles. Kunst kann Betroffenen helfen, sich auf eine andere Art auszudrücken. Dies sagt Birgit Hohnecker. Sie ist dipl. Fachpsychologin für Neuropsychologie, Klinische Neuropsychologin,…

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Symbolbild Brainweek

Zürich, 02.03.2022 – Vom 14. bis 20. März findet die diesjährige internationale Woche des Gehirns statt. Auch FRAGILE Suisse und ihre Regionalvereinigungen werden schweizweit an verschiedenen Veranstaltungen teilnehmen, wie beispielswese an der…

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Gleiche Rechte Transparent

Inclusion Handicap hat eine Online-Petition lanciert, um die Rechte von Menschen mit Behinderung zu stärken.

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Logo Inclusion Handicap

Der Schattenbericht zuhanden des UNO-Behindertenrechtsausschusses zeigt klar: Die Schweiz hat die Anforderungen der BRK bei weitem noch nicht erfüllt.

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Aktion BRK

Im März wird die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention überprüft. Um die Rechte von Menschen Behinderung einzufordern, organisiert Inclusion Handicap eine Kundgebung.

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Logo Inclusion Handicap

In seinem Urteil, die neuen Doppelstockzüge der SBB betreffend, anerkennt das Bundesamt, dass Menschen mit Behinderungen ein Recht auf selbstbestimmte Mobilität haben.

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